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2.Liga Zulassung erstinstanzlich verweigert

 

 Die Österreichische Fußball Bundesliga erteilt traditionell in den ersten Aprilwochen die Zulassung für die 2.Liga bzw. die Lizenz für die 1.Österreichische Fußball-Bundesliga. 

Der Welser Sportclub „Hertha“ nimmt seit mittlerweile über 4 Jahren an diesem Prozess teil und durfte die letzten Jahre immer auch die Zulassung für die 2. Liga erhalten. Mit dem Zulassungsprozess für die Saison 2024/2025 wurde eine Adaptierung in den Bestimmungen vorgenommen, die besagt, dass die 2.Liga-Tauglichkeit der Spielstätte zum Zeitpunkt des Antrags (Anfang März) bestehen muss. Somit war die SPG Wels gemeinsam mit der Stadt Wels und der Österreichischen Fußball-Bundesliga in Gespräche gegangen um alle notwendigen Adaptierungen zu planen bzw. durchzuführen. Unter anderem wurde der Gästesektor adaptiert, Presseplätze/Rollstuhlplätze geschaffen, sowie auch das Flutlicht verbessert. 

Der Senat 3 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat dennoch der Huber Arena die Stadionzulassung für die 2. Liga verweigert. Begründet wurde dies mit einem Paragraphen aus dem Baubescheid der Sportanlage Wimpassing aus dem Jahr 2014, welcher besagt, dass Lautsprecherdurchsagen im Stadion nur bis 21:30 erlaubt sind, aber laut Spielbetriebsbestimmungen mindestens bis 23 Uhr erlaubt sein müssen. Einen entsprechenden Änderungsantrag hat die SPG Wels ehestmöglich bei der Stadt Wels deponiert. Jedoch ist eine Abänderung eines Baubescheides nur unter Berücksichtigung von diversen Fristenläufen möglich. Dieser Prozess nimmt in der Regel ein paar Monate in Anspruch und somit war es aufgrund einer notwendigen Bürokratie nicht möglich das abgeänderte Dokument der Bundesliga zur Verfügung zu stellen. Weiters ist festzuhalten, dass weder in den Zulassungsbestimmungen, noch im Beschluss der des Senat 5 und Senat 3, ein Verweis auf die Spielbetriebsbestimmungen, die die Laufzeiten der Lautsprecheranlage definieren, zu finden ist. Der Welser Sportclub „Hertha“ wird jedoch alles in seiner Macht mögliche tun um, auch im 5.Jahr hintereinander die Zulassung für die 2.Liga zu erhalten.

 

Statement Klubmanager Peter Huliak: 

„Der Zulassungsprozess ist ein Instrument der Österreichischen Fußballbundesliga, der laufend evaluiert und gegebenenfalls adaptiert wird. Die SPG Wels hat all ihre Hausaufgaben erledigt und hat in allen anderen Teilbereichen die Zulassung zugesprochen bekommen. Infrastrukturell tut es uns natürlich sehr weh, da viel Zeit und Geld in diverse Adaptierungen investiert wurde und wir nun Opfer eines 10 Jahre alten Bescheids geworden sind. Wir sind sehr froh, dass wir hier die Adaptierung dieses Bescheids angestoßen haben, aber können die gesetzlichen Fristen bei solchen Abänderungen nicht beeinflussen und sind hier leider Passagier. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des Senat 3 rechtswidrig ist und haben daher Protest eingelegt. Das Protestkomittee wird sich daher mit der Frage befassen zu haben, ob die erstmals als Hindernis identifizierte Lautsprecherbetriebszeit wirklich zulassungsschädlich ist. Mir ist es aber an dieser Stelle auch sehr wichtig, danke an die Stadt Wels und unser Team zu sagen, die uns hier sehr unterstützt haben, dass wir in allen anderen Bereichen eine positive Antwort bekommen haben!“ 

 

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